KI-MIG in Kraft: Die Bundesnetzagentur ist jetzt Deutschlands KI-Aufsicht
Was ist passiert?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG). Es ist Teil des Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223). Der Bundestag hatte es am 11. Juni 2026 beschlossen.
Damit steht fest, wer in Deutschland die KI-Verordnung durchsetzt:
Bundesnetzagentur: zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist, zentrale Anlaufstelle und zentrale Beschwerdestelle. Sie ist insbesondere zuständig für KI im Personalmanagement, in kritischer Infrastruktur und in der Bildung sowie für Transparenzpflichten und verbotene Praktiken.
Sektorale Behörden bleiben zuständig, wo es sie schon gibt: für KI in Produkten nach Anhang I der KI-VO (z. B. Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte) die bisherigen Marktüberwachungsbehörden, für Finanzunternehmen die BaFin.
Angebote für Unternehmen: Die Bundesnetzagentur betreibt einen KI-Service-Desk mit einem Online-Werkzeug zur ersten Einschätzung der Risikoklasse sowie ein KI-Reallabor, vor allem für KMU und Start-ups.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Es gibt jetzt einen Adressaten für Beschwerden. Beschäftigte, Bewerber oder Kunden können sich mit Hinweisen auf KI-Systeme an die Bundesnetzagentur wenden.
Aufsicht kann mehrgleisig sein. Für denselben KI-Einsatz können Bundesnetzagentur, Landesdatenschutzbehörde und, bei NIS-2-Einrichtungen, das BSI zuständig sein. Ein federführendes Verfahren wie im Datenschutzrecht gibt es nicht.
Hersteller von Produkten mit KI-Funktionen bleiben bei ihrer gewohnten Marktaufsicht. Diese prüft künftig auch die KI-Anforderungen mit.
KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) wird seit dem 2. August 2026 von den nationalen Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigt.
Was ist jetzt zu tun?
Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme nutzen Sie, in welchen Bereichen (Personal, Kundenkontakt, Produkte)? Daraus ergibt sich, welche Behörde zuständig ist.
Dokumentation bereithalten: Schulungsnachweise zur KI-Kompetenz, KI-Richtlinie, Verträge mit Anbietern.
Kostenlose Angebote nutzen: Der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur hilft bei der ersten Einordnung.
Mehr zum Stand der KI-Verordnung: KI-VO aktuell
Unterstützung: KI-Schnellbewertung und KI-Kompetenz-Training
Quellen:
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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